Zuzahlung auf Rezepte für Hilfsmittel wie Strümpfe, Bandagen, Schuheinlagen, Schuhe und mehr
Geposted von JOACHIM HÄSSLER am
Zuzahlung und Kosten für Bandagen, Strümpfe und Hilfsmittel auf Rezept
Was kosten mich meine Bandagen für das Knie, den Arm, den Fuß oder die Kompressionsstrümpfe?
Für viele Menschen ist das die erste Frage, wenn sie ein orthopädisches Hilfsmittel verschrieben bekommen. Medizintechnik ist eben nicht günstig wie wir alle wissen. Die Orthopädie macht keine Ausnahme. Deshalb ist es gut, dass es eine gesetzliche Krankenkasse gibt, die den großen Teil der Kosten übernimmt – und was Sie selbst bezahlen müssen.
Was sind orthopädische Hilfsmittel ?
Es gibt eine große Bandbreite medizinischer Hilfsmittel die Ihr Arzt verschreiben kann. Hierzu zählen wie folgt:
- Bandagen
- Orthesen
- Einlagen für die Schuhe
- Schuhzurichtungen
- Orthopädische Maßschuhe
- Kompressionsstrümpfe
- Prothesen für Beine, Brust und Arm
- Rollstuhl
- Schienen
- Gehstöcke
- Verbandschuhe
Wo bekomme ich diese Hilfsmittel?
Hilfsmittel erhalten Sie bei Ihrem Orthopädieschuhmacher, im Sanitätshaus oder Online.
Brauche ich ein Rezept für die Versorgung?
Natürlich können Sie sich einfach an Ihren Orthopädieschuhmacher oder an ein Sanitätshaus wenden, hier werden sie zu Ihrem benötigten orthopädischen Hilfsmittel beraten. Dort erfahren Sie alles, was Ihr benötigtes Hilfsmittel bietet und leistet. Auch können Sie erfahren mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.
In der Regel sollten gesetzlich Versicherte zuerst zu einem Arzt gehen. Nur er ist in der Lage Ihre Schmerzen und Schwellungen die durch Erkrankung, nach einem Unfall oder bei Überlastung vorhanden sind zu bestimmen und eine entsprechende Behandlung zu diagnostizieren und die entsprechenden Hilfsmittel zu verschreiben.
Es ist auf jeden Fall empfehlenswert mit einem Rezept, zum Beispiel vom Orthopäden aber auch von jedem anderen Arzt damit dann ins Fachgeschäft zu gehen. Der Arzt kann nämlich abklären, was wirklich bei Ihren Beschwerden sinnvoll ist. Ihr Rezept müssen Sie nicht sofort einsetzen hierzu haben Sie in der Regel bis zu 30 Tage Zeit.
Übrigens: Sämtliche orthopädischen Hilfsmittel belasten das Arznei- und Heilmittelbudget des Arztes nicht. Lassen Sie sich deshalb nicht verunsichern, wenn Sie am Quartalsende nach einem Rezept für eine Bandage, Orthese oder Kompressionstrümpfe o.ä. fragen!
Was hat auf dem Rezept zu stehen und was ist zu beachten?
Leider kommt es oft vor, dass Rezepte vom Arzt nicht richtig ausgestellt sind. Die Krankenkassen lehnen daher bei einem nicht korrekt ausgestellten Rezept die Bezahlung des Hilfsmittels ab. Die Folge:
- Patient muss seinen Arzt erneut aufsuchen, um das Rezept entsprechend abändern zu lassen
- Fachgeschäft, Fachwerkstatt für medizinische Hilfsmittel muss Patienten abweisen da diese das Rezept nicht mit den Krankenkassen abrechnen können
Dies alles ist mit einem erheblichen Mehraufwand und Ärger verbunden der sich leicht verhindern lässt.
Was hat auf dem Rezept zu stehen und was ist zu beachten?
- Nachname
- Vorname
- Anschrift der Praxis/Klinik der verschreibenden ärztlichen Person, einschließlich einer Telefonnummer zur Kontaktaufnahme
- genaue Indikation/Diagnose (ICD-10-Code) Wichtig: Bei Bandagen ist immer die Seite anzugeben (links oder rechts)
- Anzahl
- Produkt
- Hilfsmittelnummer (oft schon in der Produktbezeichnung inbegriffen)
Hier können Sie sehen was beim Ausfüllen eines Rezeptes zu beachten ist
Zuzahlung und welche Kosten für Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfe und sonstige Hilfsmittel werden von der Krankenkasse übernommen?
Mit einem richtig ausgestelltem Rezept werden Kosten für das Hilfsmittel von Ihrer Krankenkasse übernommen. Die einzelnen Krankenkassen haben unterschiedliche feste Beträge welche Produkt-bezogen schwanken können.
Die Kassen zahlen in den meisten Fällen nur einen Standard.
Erstens muss diese nicht automatisch schlecht sein, sondern erfüllt ebenso ihren medizinischen Zweck. Zweitens zahlen Sie nur die Differenz zwischen Regelversorgung und Lieblingsprodukt, wenn Sie sich gegen den Standard entscheiden – und nicht die vollen Kosten.
Zu beachten ist, dass beim Einlösen Ihres Rezeptes, immer einen Eigenanteil (Rezeptgebühr) von 10 % des Preises zahlen müssen, der allerdings bei höchstens 10 Euro je Produkt liegt, sofern man nicht von der gesetzlichen Zuzahlung befreit ist.
Wie bereits oben erwähnt, können noch weitere Kosten dazu kommen, wenn Sie vom Standard abweichen. Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Orthopädieschuhtechnik Fachgeschäft oder das Sanitätshaus, weil dieses mit den unterschiedlichen Krankenkassen auch jeweils eigene Verträge abgeschlossen hat. Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist, dass das Hilfsmittel geeignet und erforderlich ist. Wenn Sie genau wissen wollen, was die Kasse zahlt, bietet ein Blick in das Hilfsmittelverzeichnis eine gute Übersicht.
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